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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 2/2021
Der Inhalt:
Leben & Kultur

Viele Familien dürfen nicht nachziehen

vom 29.01.2021
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Zwischen CDU, CSU und SPD war der Familiennachzug 2018 ein großes Streitthema. Am Ende stand ein Kompromiss. Die Große Koalition einigte sich darauf, dass monatlich bis zu tausend Personen nachkommen können, also 12 000 pro Jahr. 2020 jedoch hat Deutschland viel weniger Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte gewährt, als rechtlich möglich gewesen wäre. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor. Insgesamt haben 5311 Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten ein Visum bekommen, um im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland zu kommen. Im Vorfeld der Einigung im Jahr 2018 hatte Innenminister Horst Seehofer (CSU) behauptet, dass bis zu 300 000 Familienangehörige zu subsidiär Schutzberechtigten nachziehen könnten. »Diese Prognose hat sich nicht einmal ansatzweise bestätigt«, so die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke. Die Linken-Politikerin fordert, den Rechtsanspruch auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte uneingeschränkt wiederherzustellen. »Das Recht auf Familienleben ist ein Grundrecht, und für die Betroffenen ist es existenziell.« Auch für die schnellere Integration sei das wichtig.

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