Klage gegen KiK abgewiesen
Der Textildiscounter KiK muss nicht vor einem deutschen Gericht für einen Brand in einer pakistanischen Zuliefererfabrik vor mehr als sechs Jahren einstehen. Damals waren 258 Beschäftigte ums Leben gekommen. Das Landgericht Dortmund hat eine Zivilklage eines Überlebenden des Infernos und von drei Hinterbliebenen auf Schmerzensgeld zurückgewiesen. Begründung: Der Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld sei verjährt. In der Frage der Verjährung war das pakistanische Recht maßgeblich. Die Klägerin Saeeda Khatoon (Publik-Forum 1/2019, Seite 17), deren Sohn bei dem Fabrikbrand gestorben ist, sagte in einer schriftlichen Stellungnahme: »KiK hat sich der rechtlichen Verantwortung für den Tod von 258 Menschen entzogen. Aber immerhin hat sich ein Gericht in Deutschland mit dem Fall beschäftigt.« Das Verfahren sei unabhängig vom Urteil wichtig gewesen.
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