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Frauenquote für alle EU-Staaten

vom 02.12.2022
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Das Europäische Parlament hat die Frauenquote für börsennotierte Unternehmen angenommen. Nun kann sie in Kraft treten. »Endlich, darauf mussten wir zehn Jahre warten«, sagte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola (EVP) in Straßburg. Die Richtlinie war dem Parlament bereits 2012 zum ersten Mal vorgelegt worden. In den vergangenen Jahren war die geplante Regelung unter anderem durch Deutschland blockiert worden. In den Führungsgremien börsennotierter Unternehmen gilt damit künftig eine Frauenquote. Bis Ende 2026 sollen Frauen 40 Prozent der Aufsichtsräte ausmachen. Gilt die Quote für Aufsichtsräte wie auch Vorstände, müssen 33 Prozent erreicht werden. Generell greift die Vorschrift nur bei mindestens 250 Mitarbeitenden. Staaten, die bereits »ebenso wirksame Maßnahmen« ergriffen haben, müssen dies allerdings nicht umsetzen. Das trifft auch auf Deutschland zu. Die große Koalition hatte sich Ende 2020 auf eine Frauenquote geeinigt, die für Aufsichtsräte großer Unternehmen in der Regel einen Frauenanteil von 30 Prozent vorsieht.

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