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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 23/2014
Der Inhalt:

Wem die Kirche kündigt

von Hartmut Meesmann vom 05.12.2014
Das Bundesverfassungsgericht hat das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen unterstrichen. Doch heißt das nicht, dass man Schwule entlassen muss
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Das Problem mit dem kirchlichen Arbeitsrecht müssen die Kirchen intern lösen. Das ist den Kirchen klar, vor allem auch der katholischen. Denn der Druck ist groß. Zu rigide ist das katholische Arbeitsrecht, als dass es nicht immer wieder für Schlagzeilen sorgen würde.

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat kürzlich über mögliche Änderungen im kirchlichen Arbeitsrecht beraten. Bischöfe wie der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki können sich einen flexibleren Umgang mit den kirchlichen Normen vorstellen, andere wie der Regensburger Rudolf Voderholzer sind strikt dagegen. Eine bischöfliche Arbeitsgruppe unter Leitung von Woelki soll nun weitere Klärungen herbeiführen und bis Ende April konkrete Vorschläge vorlegen.

Beide Kirchen sin

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