EKD regelt Zahlungen für erlittenes Unrecht

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Die Kirchenkonferenz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat die Zahlungen zur Anerkennung erlittenen Unrechts bei sexualisierter Gewalt neu geordnet. Mit einer Musterordnung sollen Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie künftig in allen Landeskirchen auf vergleichbare Verfahren zurückgreifen können. Bisher sind die in den Landeskirchen etablierten Verfahren zur Anerkennung des erlittenen Unrechts sowie die Art und Höhe der Leistungen unterschiedlich gestaltet. Die Musterordnung muss aber von den einzelnen Landeskirchen noch in jeweils geltende Kirchengesetze gefasst werden.
Mit der Musterordnung wurden die Voraussetzungen für eine Anerkennungsleistung präzisiert: Eine Beweislast für die Betroffenen gibt e