Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
vom 21.09.2012
Wir möchten Sie wieder einmal eindringlich daran erinnern, dass das fröhliche Absingen der Nationalhymne in Deutschland seit jeher zu den staatstragenden Pflichten eines jeden Bürgers und einer jeden Bürgerin gehört.
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Datum der Erstveröffentlichung: 21.09.2012

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