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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 18/2012
Der Inhalt:

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

vom 21.09.2012
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Wir möchten Sie wieder einmal eindringlich daran erinnern, dass das fröhliche Absingen der Nationalhymne in Deutschland seit jeher zu den staatstragenden Pflichten eines jeden Bürgers und einer jeden Bürgerin gehört.

Zu früheren Zeiten wurde das gemeinschaftliche Absingen im Familienkreis andachtsvoll beim morgendlichen Fahnenappell in Wohnzimmer vorgenommen. Heute ist es durchaus statthaft, dass beliebige Bürgerinnen und Bürger morgens an der Bus-, U-Bahn- oder Straßenbahnhaltestelle die Nationalhymne, instrumental begleitet durch Handy oder iPhone, erklingen lassen. Wir machen allerdings aus gegebenem Anlass darauf aufmerksam, dass der feierliche und patriotische Geist für jedermann deutlich erkennbar sein muss. Vorgeschrieben ist eine einheitliche Ausrichtung der Absingenden gen Berlin, wo

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