»Ich bin verwundbar«
von
Melitta Müller-Hansen
vom 21.09.2012
Seit Wochen bewegt eine Frage die Gemüter: Ist die Beschneidung strafrechtlich zu ahnden? Ist sie eine »rechtswidrige Körperverletzung«? Wird hier die Würde des Menschen, die Unversehrtheit eines Kindes, angetastet? Das Landgericht Köln ist dieser Auffassung. Der Körper des Kindes werde durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert, hat es geurteilt. Und das stehe dem Interesse des Kindes entgegen, später selbst über seine Religionszugehörigkeit zu entscheiden.
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Datum der Erstveröffentlichung: 21.09.2012
Melitta Müller-Hansen, geboren 1963, ist evangelische Pfarrerin und stellvertretende Rundfunkbeauftragte der Bayerischen Landeskirche für den Bayerischen Rundfunk.
Melitta Müller-Hansen, geboren 1963, ist evangelische Pfarrerin und stellvertretende Rundfunkbeauftragte der Bayerischen Landeskirche für den Bayerischen Rundfunk.

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