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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 18/2012
Der Inhalt:

»Ich bin verwundbar«

von Melitta Müller-Hansen vom 21.09.2012
In der Debatte um die Beschneidung geht es um die Weisheit der Religion und die Kraft ihrer Rituale. Und um die Frage, wie Schmerz und Liebe zusammengehören
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Seit Wochen bewegt eine Frage die Gemüter: Ist die Beschneidung strafrechtlich zu ahnden? Ist sie eine »rechtswidrige Körperverletzung«? Wird hier die Würde des Menschen, die Unversehrtheit eines Kindes, angetastet? Das Landgericht Köln ist dieser Auffassung. Der Körper des Kindes werde durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert, hat es geurteilt. Und das stehe dem Interesse des Kindes entgegen, später selbst über seine Religionszugehörigkeit zu entscheiden.

Zunächst war ich entsetzt über das Urteil, fand es anmaßend, großmäulig, geschichtsvergessen. Müssen wirklich deutsche Juristen jüdische Kinder vor elterlichen Verletzungen schützen? Dann habe ich zugehört, was jüdische und muslimische Eltern sagen. Ich höre von jüdischen Müttern, dass sie es nicht

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