Zahnlose Tiger erwünscht

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Nicht nur die Kirchen, auch die Gewerkschaften tun sich schwer mit den Arbeitsrechten ihrer Beschäftigten. Wie die Kirchen genießen sie einen sogenannten Tendenzschutz. Weil sie keine ausschließlich materiellen Ziele verfolgen, sondern in erster Linie einen ideellen Zweck, schreibt der Gesetzgeber ihnen den Tendenzcharakter zu. In Tendenzbetrieben gelten Arbeitnehmerrechte nur eingeschränkt, zum Beispiel haben die Mitarbeiter kein Recht, eine Gewerkschaft zu bilden oder zu streiken. Es gibt keine Tarifverhandlungen. Bei den Kirchen kommt noch dazu, dass sich die Mitarbeiter den Moralvorstellungen ihrer Arbeitgeber beugen müssen. Kirchen und Gewerkschaften ist gemeinsam, dass es in ihren Betrieben zwar Mitarbeitervertretungen gibt, die Beschäftigten aber nicht gewerkschaftlich organisiert sein dürfen.