Die Rechtslage

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Geht es nach Horst Seehofer, sollen Flüchtlinge künftig an der deutschen Grenze abgewiesen werden, wenn sie schon in einem anderen EU-Land registriert sind oder keine Papiere haben. 2017 hätte dies 60 000 von 198 000 Flüchtlingen getroffen.
Nach Angaben des Staatsrechtlers Winfried Kluth von der Universität Halle widerspricht dies dem Dublin-Abkommen. Denn dieses Abkommen sieht ein formelles Verfahren für jeden Flüchtling vor, der in ein Land eingereist ist: Nach der Dublin-III-Verordnung darf jeder Flüchtling zunächst einreisen. Nationale Grenzkontrollen sind nicht vorgesehen – sie sollten ja im Schengen-Raum gerade verhindert werden. Wenn ein Flüchtling eingereist ist, wird geprüft, ob er oder sie bereits anderswo registriert ist. Erst wenn dies der Fall ist, kann Deutschland an den j