Erweitertes Recht auf Tod

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In den Niederlanden darf ein Arzt künftig auf Grundlage einer Patientenverfügung aktive Sterbehilfe leisten, auch wenn ein Patient den Sterbewunsch nicht mehr selbst bestätigen kann. Ein entsprechendes Urteil fällte jüngst das oberste Gericht. Damit bahnt sich eine Erweiterung des Rechts auf Sterbehilfe an. Das liberale niederländische Sterbehilfegesetz von 2002 schreibt vor, dass ein Sterbewunsch freiwillig und wohlüberlegt geäußert werden muss. Bei fortgeschrittener Demenz wird diese Voraussetzung jedoch nicht erfüllt, sodass aktive Sterbehilfe bei Demenzpatienten bisher ausgeschlossen wurde. Nun gingen die Richter einen Schritt weiter. Sterbehilfe ist nun erlaubt, wenn in der Patientenverfügung bereits auf eine mögliche Unfähigkeit, den Sterbewunsch später zu bestätigen, eingegangen wird. In Deutschland entschied das Bundesverfassungsgericht im Februar, geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid zu ermöglichen (Publik-Forum 5/2020).