Glaubt nur, wer zahlt?
Alles paletti für die Oberkirche? Sie klagte, mit Erfolg. Der vom Erzbistum Freiburg angerufene Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg will sich nicht in den innerkirchlichen Streit einmischen. Er entschied am 4. Mai, dass ein teilweiser Kirchenaustritt nach geltender Rechtslage unmöglich ist. Es sei Sache der Kirche selbst, andere Wege zu dulden oder zu ermöglichen. Einen teilweisen Kirchenaustritt hatte der südbadische Kirchenrechtsprofessor Hartmut Zapp gewollt, als er 2007 im Standesamt seines Wohnortes Staufen schriftlich erklärte, er trete aus der römisch-katholischen Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) aus, werde also keine Kirchensteuer mehr zahlen. Mitglied der Kirche bleibe er aber sehr wohl. Ein Politikum war das. Denn Zapp will zeigen: »Man kann überzeugter Anhänger der Kirche als Glaubensgemeinschaft sein, ohne gleichzeitig der Institution Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts anzugehören.«
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