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Pfingstmontag - das Fest der Ökumene?

von Anna Hertel vom 26.04.2002
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Gemeinsame Gottesdienste der Konfessionen sind an Sonn- und Feiertagen zwar erlaubt - aber nur als ein Schmankerl für ökumenische Feinschmecker. Denn die Katholiken müssen erst ihre sonntägliche Messpflicht erfüllen. Deshalb sind katholischerseits Ökumene-Gottesdienste am Sonntagmorgen untersagt. Zu einem zweiten Kirchgang nachmittags oder abends sind aber meist nur noch wenige Ökumene-Fans bereit.

Pfingstmontags ist das anders. Vielerorts werden am Vormittag ökumenische Gottesdienste gefeiert. Denn seit dem Konzil ist der zweite Pfingsttag kein kirchlicher Feiertag mehr. Jedoch: In Deutschland ist er - erfreulicherweise - ein staatlicher Feiertag, und die deutschen Bischöfe erhoben ihn auch zu einem kirchlichen - was ihnen kirchenrechtlich möglich ist. Gleichwohl erhielten katholische Pfarreien in der Vergangenheit fast ausnahms

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