Keine AfD-nahen Gemeinderäte

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Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat Kriterien beschlossen, die einen Ausschluss vom Ältestenamt des Gemeindekirchenrats wegen menschenfeindlichen Verhaltens begründen. Die Gemeinden bekommen eine Handreichung, in der die kirchenrechtlichen Vorgaben erläutert und exemplarisch angewandt werden. Kritisch im Blick sind dabei zum Beispiel die Identitäre Bewegung, die Reichsbürger, NPD und AfD. Nach der Grundordnung der EKBO ist das Amt des Ältesten nicht vereinbar mit einer »Mitgliedschaft in oder die tätige Unterstützung von Gruppen, Organisationen oder Parteien, die menschenfeindliche Ziele verfolgen«. In der Handreichung wird dargestellt, wie ein Gemeindekirchenrat zu einer Entscheidung gelangen kann, wenn Zweifel über die Befähigung eines Kandidaten zum Ältestenamt bestehen. Die Gemeindeleitungen werden am 3. November 2019 neu gewählt.