Neues Arbeitsrecht in der Diakonie
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In Niedersachsen haben sich die Diakonie und die Gewerkschaften auf ein neues Modell des Arbeitsrechts geeinigt. Die Synode der fünf evangelischen Kirchen des Bundeslandes entschied, dass künftig Gehaltsverhandlungen zwischen Arbeitgebervertretern auf der einen und der Gewerkschaft ver.di und dem Marburger Bund auf der anderen Seite geführt werden. Damit müssen sich die Mitarbeitervertreter nicht mehr selbst mit den Arbeitgebern auseinandersetzen. Alle Beteiligten werteten diese Abkehr vom »Dritten Weg« der Kirchen als Fortschritt und als vorbildlich auch für die Diakonien anderer Landeskirchen.



