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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 4/2015
»Wie auch wir vergeben unsern Schuldigern«
Warum schweigen die Kirchen zu den Schulden?
Der Inhalt:

Mütterrente auch für Väter

von Thomas Gesterkamp vom 27.02.2015
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Die im Juli 2014 eingeführte Mütterrente gilt trotz ihres irreführenden Namens für beide Geschlechter. Schätzungen zufolge haben neben über neun Millionen Müttern auch 150 000 Väter Anspruch auf die Leistung. Dazu zählen Witwer, die ihre vor 1992 geborenen Kinder nach dem Tod der Mutter alleine großzogen, aber ebenso geschiedene Väter, die sich vor einer Trennung intensiv um ihre Kinder gekümmert haben. Aktuelle Daten der Deutschen Rentenversicherung belegen, dass immer mehr dieser Väter jetzt vor die Familiengerichte ziehen. Wenn sich das Altersgeld einer früheren Partnerin durch die Mütterrente erhöht, können Geschiedene beantragen, den Versorgungsausgleich neu zu berechnen. Im zweiten Halbjahr 2014 ist die Zahl dieser Änderungsverfahren auf über 2000 angewachsen. Im Vergleichszeitraum aus dem Jahr zuvor waren es nur 300 solche Fälle. Auf die Gerichte könnte noch einiges zukommen. Denn nur wenigen Trennungsvätern ist bekannt, dass neben ihrer Ex-Frau auch sie von der Mütterrente profitieren können. Wenn zwei gemeinsam versorgte Kinder vor 1992 geboren sind, macht das immerhin 28 Euro mehr Rente im Monat aus, bei drei Kindern sind es knapp 43 Euro. Voraussetzung ist, dass das Gericht im Änderungsverfahren den Männern die Hälfte des Zusatzanspruches zubilligt.