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Bücher für Blinde: Bald grenzüberschreitend?

vom 12.01.2018
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Die Deutsche Zentralbücherei für Blinde (DZB) fordert einen erleichterten Austausch von Büchern in Blindenschrift über Landesgrenzen hinweg. Nachdem die Europäische Union 2017 die Voraussetzungen für eine entsprechende Anpassung des Urheberrechts geschaffen habe, müsse nun der deutsche Gesetzgeber tätig werden, erklärte die DZB in Leipzig. »2018 wird dieser Weg hoffentlich freigemacht, wenn Deutschland den sogenannten Vertrag von Marrakesch ratifiziert«, sagte DZB-Direktor Thomas Kahlisch. Bislang regelt das deutsche Urheberrecht demnach lediglich, dass Blindenbüchereien Werke für Sehbehinderte aufbereiten dürfen, ohne die jeweiligen Verlage um Erlaubnis zu fragen. Nicht möglich ist hingegen der Austausch aufbereiteter Bücher mit anderen Ländern. Der Vertrag von Marrakesch löst dieses Konstrukt auf. Davon profitieren vor allem Länder, in deren Landessprachen es bislang keine oder kaum Werke in Braille-Schrift gibt. Blinden in Deutschland würde es möglich, aufbereitete Bücher auf Englisch oder Spanisch ausleihen zu können.

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