Kirche muss Entschädigung zahlen

Weiterlesen mit Publik-Forum Plus:
- 4 Wochen kostenlos alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de lesen
- die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
- die nächsten 2 Ausgaben gratis in Ihrem Briefkasten
- Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
- Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
- 4 Wochen kostenlos testen
- Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
- Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
- Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
- 4 Wochen kostenlos testen

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:
- Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
- Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
- Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
- 4 Wochen kostenlos testen

Jetzt direkt weiterlesen:
- Digitalzugriff sofort und gratis
- Zugriff auf mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de
- die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum in Ihrem Briefkasten und als E-Paper/App

Jetzt direkt weiterlesen:
- 4 Wochen kostenlos alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de lesen
- die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
- die nächsten 2 Ausgaben gratis in Ihrem Briefkasten
- endet automatisch

Jetzt direkt weiterlesen:
- alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei
- die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
- die nächsten 2 Ausgaben gratis in Ihrem Briefkasten
- 4 Wochen kostenlos

Jetzt direkt weiterlesen:
- alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei
- die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
- die nächsten 2 Ausgaben in Ihrem Briefkasten
- 4 Wochen für nur 1,00 €
Das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung in Berlin muss einer konfes sionslosen Stellenbewerberin, die nicht berücksichtigt wurde, eine Entschädigung zahlen. Das entschied das Berliner Arbeitsgericht. Das Werk hatte eine Referentenstelle ausgeschrieben. Inhaltlich ging es um einen unabhängigen Bericht zur Umsetzung der Antirassismus-Konvention der Vereinten Nationen durch Deutschland. Eine Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche oder einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen wurde für die Stelle vorausgesetzt, die Klägerin daher nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Darin sah die Frau eine Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das Arbeitsgericht folgte dieser Argumentation. Es verurteilte den Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe eines Bruttomonatsgehalts. Eine Einstellung dürfe nur dann von einer Kirchenmitgliedschaft abhängig gemacht werden, wenn es sich um eine »wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung« handele, stellte das Gericht fest. Dies sei im vorliegenden Fall nicht so. Die Diakonie kündigte Berufung an. Hans Michael Heinig, Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD, bezeichnete das Urteil als »Ausreißer mit wenig Aussicht auf Erfolg in den nächsten Instanzen«.