Schavan und der falsche Maßstab
Texte anderer Autoren in »bedeutendem Umfang« nicht korrekt zu kennzeichnen, ist in der Tat ein wissenschaftlicher Fauxpas, der über Flüchtigkeitsfehler hinausgeht. Schließlich gab es auch vor 33 Jahren schon wissenschaftliche Vorschriften für das korrekte Zitieren in Dissertationen. Doch handelt es sich deshalb gleich um »absichtliche Täuschung«? Das muss jetzt wohl das Verwaltungsgericht klären.
Den Titelentzug und seine Begründung prägt eine gewisse Maßlosigkeit. In den Hochschulverwaltungen wirkt das Guttenberg-Trauma nach: Es reicht nicht mehr, Formfehler zu rügen und es dabei zu belassen. Zudem haben die Prüfer auf die Anregung verzichtet, externe Gutachter heranzuziehen. Ihr Ziel lautete Schadensbegrenzung – und sie wollen an künftige Doktoranden disziplinierende Signale aussenden. Kein zweites Mal möchten sich Professor/innen und Kommissionen so blamieren wie beim früheren Verteidigungsminister. Doch anders als Guttenberg ist Schavan ein Grenzfall, und das nicht nur juristisch.
Ihre Arbeit hat sie noch auf der Schreibmaschine geschrieben, 1980, an der Schwelle zum Computerzeitalter. Bei Korrekturen half nur Tipp-Ex oder die neue Abschrift der ganzen Seite. Schavan surfte nicht in elektronischen Datenbanken, sie konnte auch nicht einfach die Funktion »Kopieren und Einfügen« anklicken. Wie alle Doktoranden ihrer Generation saß sie in Bibliotheken, durchkämmte Fachaufsätze und Bücher, setzte sich in zäher Kleinarbeit mit wissenschaftlichen Texten auseinander. Dass dies keineswegs die akademischen Spielregeln außer Kraft setzt, versteht sich von selbst. Ein »Pflichtenheft« mit »Leitlinien für korrektes Zitieren«, das Schavan zusätzlich belastet hat, stammt aus dem Jahr 1978.
Dennoch bleibt ein fader Beigeschmack, und der hat mit ihrer politischen Funktion zu tun. Geheime Verschwörungen zwischen der Uni in Düsseldorf und der Opposition in Berlin können getrost ausgeschlossen werden. Offensichtlich aber sind die angelegten Maßstäbe besonders streng, weil es sich um die höchste Amtsträgerin im Bereich Wissenschaft und Forschung handelt. Eine Bildungsministerin, die nun als Plagiatorin dasteht und nicht einmal mehr einen Studienabschluss vorweisen kann, weil sie direkt ihre Promotion schrieb: Das passt wenige Monate vor der Bundestagswahl einfach gut ins parteitaktische Konzept.
