Zur mobilen Webseite zurückkehren

Apartheid beim Beten

von Christoph Quarch vom 15.12.2006
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:

Sie haben noch kein Digital-Abonnent? Jetzt für 0,00 € testen
PFplus

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:

Digital-Zugang für »Publik-Forum«-Print-Abonnenten
  • Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
  • Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
  • Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
  • 4 Wochen kostenlos testen
PFplus

Jetzt direkt weiterlesen:

Digital-Zugang
  • diesen und alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de
  • die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
  • 4 Wochen für nur 1,00 €
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper ergänzend zu Ihrem Print-Abo

»Ihr Kinderlein kommet, so kommet doch all ...« - was in diesen Tagen überall gesungen wird, darf im Erzbistum Köln nicht mehr sein. Zumindest dann nicht, wenn die Kinderlein eingeladen sind, gemeinsam mit Mitschülerinnen und Mitschülern anderer Religionszugehörigkeit zu beten. »Mulitreligiöse Feiern«, so Kardinal Joachim Meisner, sollen auf dem Boden seines Erzbistums nicht mehr stattfinden: »Gemeinsame Gottesdienste (sind) nicht möglich. Jede Gemeinschaft kann (...) nur allein zu ihrem Gott beten. Geschieht das gemeinschaftlich, muss die jeweils andere Gruppe schweigend dabeistehen.«

Mit dieser Gebets-Apartheid steht Meisner nicht allein. Rückendeckung in der Sache erhält er durch die jüngst erschienene Handreichung der Evangelischen Kirche in Deutschland »Klarheit und gute Nachbarschaft. Christen und Muslime in Deutschland

Hören Sie diesen Artikel weiter mit P F plus:

4 Wochen freier Zugang zu allen P F plus Artikeln inklusive ihh Payper.

Jetzt für 1,00 Euro testen!

Kommentare und Leserbriefe
Ihr Kommentar
Noch 1000 Zeichen
Wenn Sie auf "Absenden" klicken, wird Ihr Kommentar ohne weitere Bestätigung an Publik-Forum.de verschickt. Sie erhalten per E-Mail nochmals eine Bestätigung. Der Kommentar wird veröffentlicht, sobald die Redaktion ihn freigeschaltet hat. Auch hierzu erhalten Sie ein E-Mail. Siehe dazu auch Datenschutzerklärung.

Mit Absenden des Kommentars stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zur Bearbeitung des Kommentars zu. Zum Text Ihres Kommentars wird auch Ihr Name gespeichert und veröffentlicht. Die E-Mail-Adresse wird für die Bestätigung der Bearbeitung genutzt. Dieser Einwilligung können Sie jederzeit widersprechen. Senden Sie dazu eine E-Mail an [email protected].

Jeder Artikel kann vom Tag seiner Veröffentlichung an zwei Wochen lang kommentiert werden. Publik-Forum.de behält sich vor, beleidigende, rassistische oder aus anderen Gründen inakzeptabele Beiträge nicht zu publizieren. Siehe dazu auch Netiquette.