Apartheid beim Beten
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»Ihr Kinderlein kommet, so kommet doch all ...« - was in diesen Tagen überall gesungen wird, darf im Erzbistum Köln nicht mehr sein. Zumindest dann nicht, wenn die Kinderlein eingeladen sind, gemeinsam mit Mitschülerinnen und Mitschülern anderer Religionszugehörigkeit zu beten. »Mulitreligiöse Feiern«, so Kardinal Joachim Meisner, sollen auf dem Boden seines Erzbistums nicht mehr stattfinden: »Gemeinsame Gottesdienste (sind) nicht möglich. Jede Gemeinschaft kann (...) nur allein zu ihrem Gott beten. Geschieht das gemeinschaftlich, muss die jeweils andere Gruppe schweigend dabeistehen.«
Mit dieser Gebets-Apartheid steht Meisner nicht allein. Rückendeckung in der Sache erhält er durch die jüngst erschienene Handreichung der Evangelischen Kirche in Deutschland »Klarheit und gute Nachbarschaft. Christen und Muslime in Deutschland