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Der Staat zahlt, die Kirche bestimmt

von Thomas Klatt vom 20.12.2002
Beim zweitgrößten Arbeitgeber des Landes gibt es mindere Rechte für die Arbeitnehmer. Die Gewerkschaften wollen das ändern
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Gern und oft mahnen die beiden Großkirchen in Deutschland die Einhaltung sozialer Gerechtigkeit und den Schutz der Arbeitnehmerrechte an. Aber die Glaubensgemeinschaften sind selbst Arbeitgeber für insgesamt 1,3 Millionen Angestellte, deren Rechte im so genannten Dritten Weg geregelt werden. Allerdings sind diese kirchlichen Arbeitnehmerrechte umstritten, wie jüngst auf einer Tagung der Humanistischen Union in Berlin von hochrangigen Verfassungs- und Arbeitsrechtlern diskutiert wurde. Streitpunkte sind zum Beispiel die Mitarbeitervertretungsrechte, die bei den Katholiken in der Mitarbeitervertretungsordnung MAVO, bei den Evangelischen im MVG, dem Mitarbeitervertretungsgesetz, festgelegt sind. Beide Rahmenwerke stehen zur Reform an.

So sollen im katholischen Bereich künftig Teilzeitkräfte wie Putzfrauen oder Pfarrsekretärinne

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