Leserbrief
Wahlrecht für Kinder
Im Pro und Contra zur Frage »Sollten Kinderrechte explizit ins Grundgesetz?« schreibt Anne Lütkes: »Viel zu oft denkt die Politik Kinder nicht mit.« Ich denke wie Günter Krings, dass unsere Kinder jetzt schon vielfältige Rechte haben und es nicht noch einen ausdrücklichen Artikel im Grundgesetz braucht. Was sie aber brauchen, ist das Wahlrecht. Erst wenn sie das Wahlrecht haben, wird die Politik an die Kinder denken. Warum also sollten Kinder nicht genauso behandelt werden wie ihre Urgroßtanten? Und warum sollten die Kinder bei der Wahl nicht von ihren Eltern beraten und unterstützt werden wie die Bewohner des Pflegeheims von ehrenamtlichen Helfern? Jedenfalls wird die Politik die Kinder so lange nicht mitdenken, wie diese an der Wahlurne nicht mitzählen, ob Kinderrechte im Grundgesetz stehen oder nicht. Karl-Heinz Haid, Isny




