Verfolgten Schutz bieten an heiligen Orten – eine uralte Tradition
Dass »heilige Orte« etwas Besonderes sind, galt vermutlich schon bei den Urvölkern Afrikas. Der Respekt vor den Schutzorten basiert auf dem Glauben, dass die Götter dort gegenwärtig sind und keine menschliche Gewalt dulden. Im antiken Griechenland war »Asylon« ein Ort, an dem es verboten war, Personen oder Sachen wegzuführen. Im Mittelalter, einer Zeit schwach entwickelter Rechtssicherheit und drohender Blutrache, wurde das Kirchenasyl sogar ein staatlich garantiertes Recht. Noch bis 1983 war es im katholischen Kirchenrecht verankert. Im gleichen Jahr entstand auch das heutige Kirchenasyl. Die Heilig-Kreuz-Gemeinde in Berlin nahm drei Palästinenserfamilien auf, die in den Libanon abgeschoben werden sollten. Seither dient die kirchliche Inobhutnahme von Flüchtlingen dazu, den Staat zur Korrektur einer Entscheidung zu bewegen.
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