»Die Champagnerkorken werden knallen«
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? Was halten Sie von den geplanten Änderungen bei der Besteuerung von Erbschaften?
! Wenig. Schon bisher war die Erbschaftssteuer in kaum einem westlichen Industrieland so niedrig und das Finanzaufkommen daraus so gering wie in der Bundesrepublik. Daran wird sich nichts ändern.
? Ausgelöst hat die Debatte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Januar 2007. Dieses zwingt den Gesetzgeber, Immobilien künftig nach dem Verkehrswert zu besteuern.
! Wohnungen oder Häuser wurden bisher nur nach dem sogenannten Einheitswert besteuert, der deutlich niedriger liegt als der tatsächliche Marktwert. Die Argumentation des Gerichts, hier werde im Vergleich zum Geldvermögen mit zweierlei Maß gemessen, kann ich nachvollziehen.
? Der künftige persönliche Freibetrag eines Ehepartners beim Vererben einer Immobilie beträgt 500 0