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Im Alleingang

Kirchenjuristen legen ein neues evangelisches Arbeitsrecht vor – ohne Beteiligung der Mitarbeiter. Und ohne Streikrecht
von Christoph Fleischmann vom 08.11.2013
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Vor gut einem Jahr hatte das Bundesarbeitsgericht in Sachen Streikrecht in der Kirche entschieden: Die Kirchen und diakonischen Einrichtungen dürfen Streiks nur dann ausschließen, wenn Gewerkschaften sich in das kircheneigene System der Lohnfindung angemessen einbringen können und wenn die ausgehandelten Tarife wirklich für die diakonischen Arbeitgeber verbindlich sind. Das Gericht wies damit einen Weg zu einem Kompromiss zwischen den Kirchen und der Gewerkschaft ver.di.

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