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Festgehalten in den Grenzen des Landkreises

von Anke Schwarzer vom 03.11.2000
Die Residenzpflicht nimmt Flüchtlingen die Bewegungsfreiheit - und verletzt nach Ansicht von Kritikern ein wichtiges Grundrecht
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Cornelius Yufanyi hat sich eines Vergehens schuldig gemacht, das nur Flüchtlinge begehen können. Dafür droht ihm eine Geldstrafe bis zu 5000 Mark - oder gar ein Jahr Gefängnis oder die Ausweisung aus Deutschland. Yufanyi, Asylbewerber aus Kamerun, hat mehrmals ohne Genehmigung die unsichtbaren Grenzen des Bezirks der Ausländerbehörde übertreten, bei der er gemeldet ist.

Am 12. Oktober wurde im Amtsgericht Worbis in Nordthüringen die Verhandlung gegen ihn eröffnet. Wegen Verstoßes gegen die Residenzpflicht hatte er zuvor einen Strafbefehl über 600 Mark erhalten. Da Yufanyi es nicht einsieht, auch nur einen Pfennig für seine Bewegungsfreiheit zu zahlen, muss er sich nun vor Gericht verantworten. Mit dem Prozess möchte der Flüchtling darauf aufmerksam machen, wie die Residenzpflicht Menschenrechte verletzt. Yufanyi ist Mitglied

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