Durch die Hintertür auf den Acker
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Im Juli schien alles noch (ganz) gut. EU-Parlament und Agrarministerrat einigten sich auf einen Kompromiss in Sachen Gentechnik und Lebensmittel. Danach darf jede Zutat in Lebens- und Futtermitteln bis zu 0,9 Prozent gentechnisch veränderter Organismen (GVO) enthalten, ohne dass eine Kennzeichnungspflicht besteht - vorausgesetzt, die Verunreinigung ist »zufällig und technisch unvermeidbar«.
Im Oktober droht der demokratischen Übereinkunft das Aus durch die Hintertür. Um genau zu sein: übers Saatgut, für das es bislang keine Regelung gibt. Es soll künftig laut Kommissionsvorschlag auch dann noch »gentechnikfrei« heißen, wenn es - je nach Kultur - zwischen 0,3 bis 0,7 Prozent GVO enthält. Das ist unannehmbar für alle, die sich die Gentechnik vom Acker halten wollen. Bekanntlich nicht nur die Biobauern, sondern auch die überwieg