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Sehr geehrter Herr Maier!

vom 20.10.2000
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Hiermit kann ich Ihnen eine erste offizielle Antwort auf Ihr Schreiben vom 23. April geben, in dem Sie den Gesetzgeber aufgefordert hatten, drei Gesetzeslücken zu schließen. Wir sind nach einer ersten Prüfung in den drei zur Diskussion stehenden Sachverhalten zu unterschiedlichen Wertungen gekommen. Was das von Ihnen angeregte Nacktbackverbot angeht, so haben wir uns in einer Experimentalbäckerei der Bundeshauptstadt davon überzeugen können, dass ein Nacktbackverbot in der Tat sinnvoll wäre. Eine Expertengruppe konnte vor Ort feststellen, dass im Verlauf des Backvorgangs überproportional viele Schweißperlen von den mit der Backtätigkeit betrauten Personen abgesondert werden und diese im Zustand der Nacktheit nicht verhindern können, dass besagte Absonderungen in den Teig gelangen. Das in der Kommission vorgebrachte Argument, die zum Ze

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