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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 18/2014
Der Inhalt:

Belgien: Tod auf Verlangen

vom 26.09.2014
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Frank Van den Bleeken hat das Recht erstritten, sich töten zu lassen. Jetzt streitet ganz Belgien über das Urteil. Der 50-Jährige sitzt seit dreißig Jahren in Haft, weil er in den 1980er-Jahren eine Frau vergewaltigt hatte. »Ich bin eine Gefahr für die Gesellschaft, ich hege immer noch abnorme sexuelle Fantasien«, sagte Van den Bleeken einmal. Das Brüsseler Berufungsgericht hat ihm das Recht einer Tötung auf Verlangen zugestanden. Der Palliativmedizinier Wim Distelmans, der Van den Bleeken untersucht hatte, wandte sich gegen die aktive Sterbehilfe. Seine Begründung: Der Häftling habe bisher keinen Hauch von Therapie erhalten. Deswegen wisse niemand, ob eine Therapie nicht doch helfen könnte. Inzwischen hat das Parlament ein Gesetz verabschiedet, das Straftätern ein Recht auf Behandlung einräumt. Es tritt jedoch erst am 1. Januar 2016 in Kraft.

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