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»Ich bin verwundbar«

In der Debatte um die Beschneidung geht es um die Weisheit der Religion und die Kraft ihrer Rituale. Und um die Frage, wie Schmerz und Liebe zusammengehören
von Melitta Müller-Hansen vom 21.09.2012
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Seit Wochen bewegt eine Frage die Gemüter: Ist die Beschneidung strafrechtlich zu ahnden? Ist sie eine »rechtswidrige Körperverletzung«? Wird hier die Würde des Menschen, die Unversehrtheit eines Kindes, angetastet? Das Landgericht Köln ist dieser Auffassung. Der Körper des Kindes werde durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert, hat es geurteilt. Und das stehe dem Interesse des Kindes entgegen, später selbst über seine Religionszugehörigkeit zu entscheiden.

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