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Schuldig bei Verdacht?

von Gudrun Lux vom 13.09.2002
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Wer Kinder sexuell belästigt oder missbraucht, ist ein Verbrecher. Oder im kirchlichen Jargon: ein Sünder. Ein Todsünder. Und auch wer Missbrauchende schützt, ist schuldig. Radikale Aufklärung tut Not. Es darf nichts mehr geschönt werden, Täter dürfen nicht einfach an andere Stellen versetzt, in andere Diözesen »abgeschoben« werden. Völlig klar. Wer würde dies nicht unterschreiben?

Doch Vorsicht: Ein Extrem kann leicht ins andere umschlagen! Hatten Bischöfe früher aus falsch verstandener christlicher Barmherzigkeit gegenüber schuldig gewordenen Mitbrüdern den Mantel des Schweigens über allzu vieles gedeckt, so wird heute aufgedeckt - jahrelanges Vertuschen lässt sich jedoch nicht durch schonungslose Enthüllung wettmachen, die möglicherweise auch Unschuldige zu Schuldigen erklärt.

Da ist der junge Kaplan, der mit seiner Pfad

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