Richterliche Ohrfeige
vom 08.08.2014

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Asylsuchende dürfen nicht mehr ohne Weiteres in Abschiebehaft genommen werden. Das haben der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Die deutsche Abschiebehaftpraxis ist somit in weiten Teilen für ungültig erklärt worden. Flüchtlinge, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland gekommen sind, müssen laut der »Dublin-Verordnung« dorthin zurückgeschickt werden. Die Gerichte haben nun deutlich gemacht, dass solche Asylbewerber erstens nicht mit Straftätern gemeinsam untergebracht werden dürfen und zweitens eine »erhebliche Fluchtgefahr« bestehen muss, um eine Inhaftierung überhaupt zu rechtfertigen.
Schätzungen von Pro Asyl zufolge fehlt bei einem Großteil aller inhaftie