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»Nicht nur dem Gewissen verpflichtet«

von Henning Schierholz vom 27.07.2007
Parlamentarier müssen nun ihre Nebeneinkünfte veröffentlichen. Aber für echte Transparenz sorgt das Gesetz nicht
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Sie haben beim Bundesverfassungsgericht geklagt und verloren: Neun Bundestagsabgeordnete wollten das bereits 2005 in Kraft getretene Abgeordnetengesetz über die Veröffentlichung von Nebeneinkünften verhindern. Anfang Juli 2007 entschied das Gericht: Das Gesetz ist rechtmäßig. Nach den neuen Verhaltensregeln müssen die Volksvertreter in bestimmten Grenzen öffentlich machen, für wen sie neben ihrer Arbeit im Bundestag tätig sind und was sie dabei verdienen. Dann veröffentlichte Bundestagspräsident Norbert Lammert die Nebeneinkünfte der Abgeordneten auf einer »Transparenzliste« im Internet. Das Interesse war riesig. Doch sorgen die neuen Regeln wirklich für mehr Transparenz? Welche Aussagekraft haben die Informationen?

Nach der jetzt vorgelegten Liste steht der deutsche Bundestag soweit außer Verdacht, ein Lobbyisten- oder Nebentäti

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