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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 12/2013
Der Inhalt:
Politik & Gesellschaft
Der letzte Brief

Die Drohnen und das Völkerrecht

von Hinrich Bartels vom 28.06.2013
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Kein Staat muss hinnehmen, dass Drohnen über sein Territorium fliegen. Gleich, ob es sich um Aufklärung oder die gezielte Tötung von Menschen handelt. Er ist berechtigt, die Drohnen abzuschießen. Werden sie eingesetzt, um auf dem Territorium Schaden zu verursachen oder gar Personen zu töten, gilt nach dem Stand des Völkerrechtes Folgendes:

Fall 1: Wenn der Staat, auf dessen Territorium die Tötung erfolgt, sich mit dem Staat, der die Drohnen einsetzt, im Krieg befindet, dann sind diese Tötungen durch den Krieg völkerrechtlich gerechtfertigt, soweit es sich um Personen handelt, die dem Militär des feindlichen Staates angehören. Auch Terroristen dürfen nur getötet werden, wenn sie zu diesem Personenkreis gehören. Der von George W. Bush

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