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Die Drohnen und das Völkerrecht

von Hinrich Bartels vom 28.06.2013
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Kein Staat muss hinnehmen, dass Drohnen über sein Territorium fliegen. Gleich, ob es sich um Aufklärung oder die gezielte Tötung von Menschen handelt. Er ist berechtigt, die Drohnen abzuschießen. Werden sie eingesetzt, um auf dem Territorium Schaden zu verursachen oder gar Personen zu töten, gilt nach dem Stand des Völkerrechtes Folgendes:

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