Die Drohnen und das Völkerrecht
von
Hinrich Bartels
vom 28.06.2013
Kein Staat muss hinnehmen, dass Drohnen über sein Territorium fliegen. Gleich, ob es sich um Aufklärung oder die gezielte Tötung von Menschen handelt. Er ist berechtigt, die Drohnen abzuschießen. Werden sie eingesetzt, um auf dem Territorium Schaden zu verursachen oder gar Personen zu töten, gilt nach dem Stand des Völkerrechtes Folgendes:
Sie haben bereits ein
-Abo? Hier anmelden
Datum der Erstveröffentlichung: 28.06.2013

Publik-Forum
Einen Moment bitte...
0:000:00
1.0
