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Erster Teilerfolg für das Kloster Mor Gabriel

vom 12.06.2009
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Das Kreisgericht Midyat in Südostanatolien hat am 22. Mai eine Klage gegen das syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel zurückgewiesen: Drei von Kurden bewohnte, muslimische Nachbardörfer hatten versucht, sich per Gerichtsentscheid Land des uralten Klosters anzueignen. Allerdings bleiben noch drei weitere Verfahren gegen das Kloster anhängig: Gestützt auf geltendes türkisches Recht, will der Staat 528 von insgesamt 1227 Hektar enteignen. Solidarität und Interesse aus dem Ausland kann den Ausgang dieser Verfahren positiv beeinflussen. Premierminister Erdogan sollte an seine öffentlichen Empfehlungen vom April erinnert werden, »gütliche Einigungen« mit Mor Gabriel zu treffen: Es steht dem Staat frei, jederzeit seine Klagen zurückziehen.

Kontakt: Aktion Mor Gabriel, info@aktionmorgab riel.de; www.aktionmor

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