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Wien warnt Paris

vom 19.05.2000
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Endlich liegt ein Textentwurf der geplanten Grundrechtscharta der Europäischen Union vor. Bislang hat der beratende Brüsseler Konvent einzelne Artikel praktisch erfolglos diskutiert. Befürchtet wird, dass eine Mixtur verschiedener Rechtspositionen mit einem letztlich unverbindlichen Charakter herauskommen wird. Denn die »Verfassungstraditionen« der Mitgliedsländer - wie vor allem die französischen - sollen beachtet werden. »Entscheidend wird sein«, so ein beteiligter deutscher Rechtspolitiker, »ob der Grundrechtskatalog ein einklagbares Recht auch gegenüber demokratischen Mehrheitsentscheidungen wird.« Dabei findet er Zustimmung bei Österreichs Bundespräsident Klestil: »Diese Position ist für das kommende Europa geradezu lebenswichtig. Gäbe es in Österreich die deutsche, durch die Verfassung gesicherte Grundrechts-Demokratie, wäre der grundrechtswidrige Rechtspopulismus der Haider-Partei rechtzeitig gestoppt worden.« Jetzt können Grundrechte über Mehrheitsentscheidungen ausgeschaltet werden. »Uns wäre der Haider erspart geblieben, wenn Österreichs Verfassung die Grundrechts-Demokratie nach dem deutschen Muster eingeführt hätte«, so auch ein österreichischer Diplomat in Paris, der sich für eine EU-Grundrechtscharta einsetzt, die gegenüber allen der EU angehörenden nationalen Demokratien und deren Gesetzen durchsetzbar ist. »Frankreich«, so betont der Diplomat, »hat kein Recht, die Beteiligung der Haider-Partei an der österreichischen Regierung zu kritisieren, wenn Frankreich nicht auch die Grundrechte gegen mehrheitsdemokratische Entscheidungen schützt.« Es wäre katastrophal für Europa, wenn Frankreich die Grundrechtsgarantie vereitelt.

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