Ein bisschen gleichberechtigt reicht nicht
Mehr als vier Wochen ist es her, da schaffte es das Bundesverfassungsgericht, ein Land in Aufruhr zu versetzen. Am 13. März veröffentlichte der Erste Senat sein »Kopftuchurteil«. Er hatte entschieden: Ein generelles Berufsverbot für muslimische Lehrerinnen, die im Unterricht Kopftuch tragen wollen, könne es nicht geben. Denn für ein Verbot – wie es der Zweite Senat desselben Gerichts 2003 noch ausgesprochen hatte – reiche eine abstrakte, eingeredete Gefahr für den Schulfrieden nicht aus.
Folglich dürfen Lehrerinnen an öffentlichen Schulen in Deutschland ab sofort mit Kopftuch zum Unterricht erscheinen. Jedenfalls im Prinzip. Sie dürfen Mathe unterrichten, Deutsch oder Musik. Islamischen Religionsunterricht dürfen