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Haftbefehl für Präsidenten

von Till Bastian vom 13.03.2009
Kriegsverbrecher werden inzwischen konsequent verfolgt. Noch erfolgreicher wäre ihre Verfolgung mit Unterstützung der USA
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Der Internationale Strafgerichtshof hat Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten Umar Hasan Ahmad al-Baschir erlassen. Ihm werden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Zwar ist nicht sicher, ob al-Baschir jemals in Den Haag vor Gericht gestellt werden kann - dennoch zeigt der Haftbefehl, dass es Kriegsverbrecher, auch Staatschefs, nicht mehr so leicht haben, wie viele (von ihnen) glauben.

Fast fünfzig Jahre hat es gedauert, bis die »Konvention für die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes« - meist kurz Genozid-Konvention genannt - zum ersten Mal angewandt wurde. Dies geschah durch den Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda, der im tansanischen Arusha tagt. Er wurde von den Vereinten Nationen im November 1994 eingerichtet, um über Straftaten zu richten, die von

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