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von Frankfurt vom 26.02.2010
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Was gar nicht in Ihrem Beitrag vorkam, war ein sozialversicherungspflichtiges Erziehungsgehalt. Der erziehende Elternteil wäre renten- und krankenversichert und bekäme ein Gehalt wie Erzieherinnen auch. Die Höhe des Gehaltes richtet sich nach der Anzahl der zu erziehenden Kinder. Dieses wäre finanzierbar und könnte an Bedingungen geknüpft werden, um Missbrauch vorzubeugen. Über neunzig Prozent der Eltern würden das Geld sinnvoll für ihre Kinder investieren.

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