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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 3/2012
Der Inhalt:
Der letzte Brief

Sollen Mitarbeiter der Diakonie streiken dürfen?

von Eva Kerkemeier vom 04.05.2012
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Ja, kirchlichen Mitarbeitern steht ein Streikrecht genauso zu wie allen anderen Beschäftigten. Im Zweifel können nur dadurch zuverlässige und menschengerechte Einkommens- und Arbeitsbedingungen durchgesetzt und festgeschrieben werden.

Die Frage nach Streik und Tarifverträgen für kirchliche Beschäftigte ist längst nicht mehr nur eine juristische, sondern im gleichen Maße eine politische und moralische. Wie lange wollen die Kirchen in Deutschland auf Sonderrechten gegenüber ihren Beschäftigten beharren, die europaweit ihresgleichen suchen? Die Kirchen legen fest, welchen Glauben sie vertreten möchten; aber was hat eine hoch stilisierte Debatte um die Religionsfreiheit in Arbeitsbeziehungen zu Krankenschwestern, Ärzten, Verwaltungsangestellten oder Hilfskräften zu suchen? Nächstenliebe oder diakoni

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