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Katholischer Ablass und evangelischer Zweifel

von Hans Kutterle vom 28.01.2000
Von A bis Z. Aus dem satirisch-ökumenischen Lexikon zitiert
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Ablass: Katholische Dienstleistung gegen Beachtung von Riten, früher auch gegen Bares. Klerikale Kreditzusage bei befürchteten Bilanzdefiziten zwischen Buße und Gnade. Aus dem Kirchenschatz kann Sündern Nachlass von Strafen gewährt werden - nach wie vor geübte Praxis in der Kirche von Rom, zum Beispiel angesichts des Heiligen Jahres 2000. Für Luther war die Ablasspraxis, also die Aufrechnung zwischen Menschenwerk und Barmherzigkeit Gottes, ein wichtiger Anlass zu grundsätzlichem Widerspruch, unter anderem in seinen 95 Thesen. Durch die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre des Lutherischen Weltbundes und des Heiligen Stuhles vom 31. Oktober 1999 wurde von Berufs-Lutheranern die von reformatorischem Widerspruch ablassende Feststellung getroffen, dass der lutherische Protest gegen den Ablass im 16. Jahrhundert die Kirche von

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