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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 10/2017
Der Inhalt:

Wahlrecht ab Geburt?

Jeder hat eine Stimme bei Wahlen. Aber erst ab 18 Jahren. In sieben Bundesländern können Jugendliche ab 16 an kommunalen Wahlen teilnehmen, in Brandenburg und Bremen auch an Landtagswahlen. Der Deutsche Familienverband fordert jetzt das Wahlrecht ab Geburt, das die Eltern ausüben. Eine gute Idee? Wie ist Ihre Meinung? Argumente finden Sie im Pro-und-Contra von Wolfgang Thierse und Marcus Weinberg
von Wolfgang Thierse, Marcus Weinberg vom 30.05.2017
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Ein Wahlrecht ab Geburt einführen? Das fordert jetzt der Deutsche Familienverband. Wolfgang Thierse (links) sagt: »Ja, genau richtig!«. Marcus Weinberg (rechts) sagt: »Nein, das ist nicht machbar!« Uns interessiert Ihre Meinung! Nehmem Sie teil an unserer Umfrage. (Fotos: Pressebuild; Pressebild/Lueth)
Ein Wahlrecht ab Geburt einführen? Das fordert jetzt der Deutsche Familienverband. Wolfgang Thierse (links) sagt: »Ja, genau richtig!«. Marcus Weinberg (rechts) sagt: »Nein, das ist nicht machbar!« Uns interessiert Ihre Meinung! Nehmem Sie teil an unserer Umfrage. (Fotos: Pressebuild; Pressebild/Lueth)
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Wolfgang Thierse: »Ja! Kinder sollen wählen«

»Lasst die Kinder an die Urnen! Die Forderung provoziert und soll es auch! Denn es geht darum, das Grundgesetz ernst zu nehmen. Und den 13 Millionen Kindern und Jugendlichen in diesem Land, die in Sonntagsreden gerne als »unsere Zukunft« gepriesen werden, eine Stimme zu geben. Im doppelten Sinne. »Nur wer wählt, zählt«, hat der Deutsche Familienverband eine Kampagne überschrieben, in der er sich für das Wahlrecht von Geburt an starkmacht. Ich finde das richtig. Denn wir sind eine kinderunfreundliche Gesellschaft, unsere Wirtschaft ist kinderfeindlich, und unsere Politik lässt gerne außer Acht, dass es die ju

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Achim Strehlke 08.06.2017:
Ja, ich finde der Vorschlag macht Sinn, so wie von Herrn Thierse beschrieben:
"Und wenn die Kinder mit 10 oder 14 Jahren politisches Interesse entwickeln, können sie sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, und das Treuhänderwahlrecht der Eltern erlischt."
Alles Praktische lässt sich lösen.

Antonius Reyntjes 02.06.2017, 21:30 Uhr:
Thierses Vorschlag führt zu einem Missbrauch des Wahlrechts durch Eltern - und würde nur zu einem Run auf mögliche Wahlrechts-Kinder führen. Wer bevorechtigt "wählen" will, muss mehr kindern.

Bärbel Fischer 31.05.2017, 23:59 Uhr:
Auch der Deutsche Familienverband hat dieses Ziel auf seiner Jahresmitgliederversammlung am 21.Mai 2017 formuliert:

1. Da ein Kind von Geburt an Staatsbürger ist, also zum Staatsvolk gehört, steht ihm auch das Wahlrecht nach Art. 20 GG zu.

2. Dieses Wahlrecht der Kinder wird solange treuhänderisch (gemäß Art.6 Abs. 2 GG ) von den Eltern ausgeübt (sogenanntes Familienwahlrecht), bis das Kind das Wahlrecht nach geltender Rechtslage selbst ausüben darf (Wahlmündigkeit).

3. Deswegen streben wir an, dass Art. 38 Abs.2 Satz 1, Halbsatz 1 GG wie folgt geändert wird: “Wahlberechtigt ist jeder Staatsbürger.”

MDuecki 30.05.2017:
Wahlrecht für Kinder ist absloluter Quatsch. Das ist als ob ich einen zweijährigen Frage ob er fernsehen möchte oder nicht. Natürlich will er. Aber wir Erwachsenen - in diesem Fall seine Eltern - haben die Verantwortung und die Pflicht zum Wohle des Kindes zu entscheiden. Damit ist die Verantwortung bei den Eltern. Sobald ich jedoch auch für die mir anvertrauten Mitmenschen mit entscheiden muss, ist meine Verantwortung umso größer. Damit bin ich umso mehr verpflichtet wählen zu gehen und für mich und meine Kinder die zu wählen denen ich am meisten vertraue. Nicht wählen geht gar nicht.

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