»Exempel am Kirchenasyl«

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Publik-Forum.de: Frau Jochims, was ändert sich für Gemeinden, die Flüchtlingen im Kirchenasyl Schutz bieten?
Dietlind Jochims: Der Druck auf die Gemeinden, formale Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu erfüllen, wird größer. Um in einem so genannten Dossier zu belegen, dass ein besonderer Härtefall vorliegt – nur dann gewähren wir Kirchenasyl – bleibt ihnen nur eine Frist von vier Wochen.
Das Dossier zu erstellen ist aufwendig?
Jochims: Das ist aufwendig, besonders, wenn es darum geht, einen Härtefall mit gesundheitlichen Argumenten zu begründen. Dafür braucht man fachärztliche Gutachten. Die zu bekommen ist aber nicht leicht, schon ga
Weitere Informationen: www.kirchenasyl.de. Aktuell bestehen 552 Kirchenasyle mit 868 Personen. Im vergangenen Jahr wurden 1189 Kirchenasyle gezählt.



