Sehr geehrter Herr Verkehrsminister!
vom 18.12.2009
Gerichtsurteile wie jüngst das Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes haben klargestellt, dass das christliche Kreuz in staatlichen Einrichtungen gegen die Neutralitätspflicht verstößt. Nichtchristliche Bürger könnten vor den Kopf gestoßen werden.
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Datum der Erstveröffentlichung: 18.12.2009

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