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Gerichtsurteile wie jüngst das Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes haben klargestellt, dass das christliche Kreuz in staatlichen Einrichtungen gegen die Neutralitätspflicht verstößt. Nichtchristliche Bürger könnten vor den Kopf gestoßen werden.
Die Fürsorge für unsere säkularen Mitbürgerinnen und Mitbürger hat uns deutlich gemacht, dass wir auch im öffentlichen Raum immer wieder auf das Kreuz treffen, ohne dass wir das recht bemerken: zum Beispiel an Straßenkreuzungen. Das Zusammentreffen zweier Straßen im rechten Winkel symbolisiert auf sehr markante Weise das christliche Kreuz. Ebenso weisen umgangssprachliche Bezeichnungen wie eben Straßenkreuzung oder Autobahnkreuz auf christliche Ursprünge hin. Die vielen nichtchristlichen Verkehrsteilnehmer, die tagtäglich unsere Straße