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Die Krise schwelt weiter

Gegen den Limburger Bischof wird nicht mehr ermittelt – vorerst
vom 06.12.2013
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Der umstrittene Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst muss – vorerst – nicht mit Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue rechnen. Es gebe keinen »strafrechtlichen Anfangsverdacht«, teilte die Staatsanwaltschaft Limburg mit. Wegen der Kostenexplosion beim Bau des Bischofssitzes waren eine Reihe von Anzeigen gegen den Bischof eingegangen. Man wolle das Ergebnis der Prüfungskommission der Deutschen Bischofskonferenz abwarten und dann endgültig entscheiden, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Michael Sagebiel. Tage zuvor hatte das Hamburger Amtsgericht mitgeteilt, dass das Verfahren gegen Tebartz-van Elst wegen falscher eidesstattlicher Versicherung in zwei Fällen gegen eine Geldauflage von 20 000 Euro eingestellt worden sei. Da die Geldbuße unter der Summe von neunzig Tagessätzen liegt, ist der Limburger Oberhirte nicht vorbestraft. Der Bischof hatte die Vorwürfe gegen ihn gegenüber dem Gericht eingeräumt.

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