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Leserbrief
Konsens ist nicht nötig

vom 21.10.2022
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Zu: »Angst vor Streit isst Dialog auf« (18/22, Seite 30-31)

Der Ökumenische Rat der Kirchen ist kein Regierungsorgan. Er braucht deshalb keinen Konsens als Gesetzesgrundlage. Da genügt es, die Uneinigkeit festzustellen. Wichtig ist, das Problem zur Sprache gebracht zu haben. Ist die Sache auf dem Tisch und von verschiedenen Gesichtspunkten beleuchtet, kann der Beschluss eben auch lauten: »Wir werden uns nicht einig.« Karl-Heinz Haid, Isny

Dieser Artikel stammt aus Publik-Forum 20/2022 vom 21.10.2022, Seite 58
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