Das Problem der Reinheit
von
Manfred Etscheid
vom 23.10.2009
Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach die staatliche Schule das rituelle Gebet eines Moslems in den Pausen zu dulden habe, hat zu sehr unterschiedlichen Reaktionen geführt. Im nachfolgenden Beitrag begründet Manfred Etscheid, warum im Urteil seiner Erfahrung nach weder die islamischen Gebetsvorschriften noch die Umsetzbarkeit des Urteils hinreichend bedacht wurden.
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Datum der Erstveröffentlichung: 23.10.2009
Manfred Etscheid war bis zu seiner Pensionierung vor einem Jahr als Gesamtschullehrer in Köln tätig.
Manfred Etscheid war bis zu seiner Pensionierung vor einem Jahr als Gesamtschullehrer in Köln tätig.

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