Hilfe für lesbische Paare mit Kinderwunsch

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Für ungewollt kinderlose Paare ist eine teure medizinische Behandlung oft der einzige Weg, Eltern zu werden. In einigen Bundesländern können sie dafür finanzielle Unterstützung beantragen, etwa für eine In-Vitro-Fertilisation. Rheinland-Pfalz gewährt die Förderung nun als erstes Bundesland auch lesbischen Paaren.
Seit 1. März gilt die Regelung, wonach das Land bis zu 50 Prozent des verbleibenden Eigenanteils übernimmt, der nicht von Krankenkassen oder Beihilfestellen bezahlt wird. Voraussetzung ist, dass eine medizinische Indikation vorliegt. Außerdem muss das Paar in Rheinland-Pfalz leben und sich dort behandeln lassen. Sowohl verheiratete als auch unverheiratete Paare können einen Antrag stellen. Die Frau, die sich behandeln lässt, darf nicht älter als vierzig Jahre sein.