Wo Erdogan Recht hat
Erdogan, der Buhmann. Auf den türkischen Staatspräsidenten einzudreschen, ist angesagt. Politiker tun es, Journalisten, Menschenrechtler. Natürlich gibt es gute Gründe dafür. Recep Tayyip Erdogan, dessen Politik in seiner Anfangszeit als Ministerpräsident so vielversprechend war, scheint die Macht nicht gut bekommen zu sein. Kritische Journalisten lässt er ins Gefängnis werfen, die Kurden rücksichtslos verfolgen, Andersdenkende mundtot machen. Erst vor wenigen Tagen stimmte das türkische Parlament dafür, die Immunität von Abgeordneten aufzuheben, was besonders kurdische HDP-Parlamentarier trifft. Der Anstoß dazu war von Erdogan gekommen – natürlich. All das ist beunruhigend. Dass in der Türkei Menschenrechte grob verletzt werden, steht außer Frage. Nur: Die Entscheidung über die geplanten Visa-Erleichterungen für Türkinnen und Türken damit zu vermengen, ist falsch. Bundeskanzlerin Angela Merkel machte dem türkischen Staatspräsidenten bei einem Gespräch in Istanbul am 23. Mai klar, dass es zur EU-Visafreiheit für Türken nicht wie geplant zum 1. Juli kommen werde. Auch das Europäische Parlament will die Visafreiheit für Türken nicht. Ich sage: Die Visafreiheit für Türken sollte kommen – sie ist aus mehreren Gründen längst überfällig.
Ein Visum zu beantragen ist aufwendig
· Erstens: Deutsche dürfen unbeschwert in der Türkei Urlaub machen, ohne sich vorher mit der Beantragung (und den Kosten!) eines Visums herumzuärgern. Andersherum gilt das nicht. Jahrzehntelang war es unumstritten, dass Türken weitgehend ohne Beschränkungen nach Deutschland reisen durften. Heute aber müssen sie erst einmal nach Istanbul, Ankara oder Izmir gelangen, um einen Visumsantrag zu stellen – für viele, die weit entfernt leben, ist das schon eine Reise an sich. Bei den deutschen Konsulaten erwartet sie dann ein bürokratischer Hürdenlauf: Sie müssen unzählige Dokumente vorlegen, darunter Kontoauszüge, Immobilienbesitz, Grundbucheinträge… Eine Partnerschaft auf Augenhöhe sieht anders aus.
· Zweitens: Die Millionen Türken, die in Deutschland Verwandte haben, fühlen sich zu Recht vor den Kopf gestoßen, wenn ihnen weiterhin die visumsfreie Einreise verweigert wird, während ihre albanischen, serbischen und bosnischen Nachbarn längst ohne Visum nach Deutschland kommen dürfen. Türkischen Geschäfts- leuten, die in Europa Partner haben, macht man es dabei ebenso schwer wie Schülerinnen und Studenten, die an europäischen Austauschprojekten teilnehmen möchten. Organisationen, die um Völkerverständigung bemüht sind, können ein Lied davon singen: Türkische Teilnehmer erhalten kein Visum für ein einwöchiges Jugendseminar in Bochum, München oder Leipzig, weil sie keine »Rückkehrbereitschaft« nachweisen können. Wie diese definiert wird, ist undurchsichtig, Gründe werden von den zuständigen Beamten oft nicht genannt. Die Willkür, mit der deutsche Behörden entscheiden, wer »rückkehrbereit« ist und dementsprechend nach Deutschland reisen darf und wer nicht, ist schwer zu ertragen. Zur Wahrnehmung Deutschlands als Rechtsstaat führt diese Praxis nicht.
Kehrtwende des Europäischen Gerichtshofes
· Drittens: Juristen diskutieren seit Jahren, ob die Visafreiheit nach europäischem Recht nicht für alle Türken gelten muss. Grund dafür ist ein Abkommen zwischen der Türkei und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft – Vorläufer der EU – aus dem Jahr 1970. Damals brauchten Türken noch kein Visum, um für kurze Zeit nach Europa einzureisen. Zu dem Abkommen gehört auch eine Klausel, die festlegt: Es ist verboten, neue Regeln einzuführen, die zur Folge haben, dass Türken in einem Mitgliedsland der EU strengeren Regelungen unterworfen sind als jenen, die zur Zeit des Abkommens galten. Die Visumspflicht wurde aber erst 1980 eingeführt. Deshalb vertreten einige Juristen die Meinung, dass die jetzige Visumspflicht rechtswidrig sei. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2009 unterstützte diese Sichtweise. Damals billigte der EuGH dem türkischen Lastwagenfahrer Mehmet Soysal Visumsfreiheit zu. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages stellte 2011 fest: »Durch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs dürfte daher endgültig geklärt sein, dass türkische Staatsangehörige visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich ohne Aufenthaltstitel dort aufhalten dürfen«. Im Herbst 2013 hat der Europäische Gerichtshof jedoch eine Kehrtwende vollzogen und festgestellt, dass türkische Staatsangehörige doch einer Visumspflicht unterworfen sein können.
Klar ist: Der EuGH wollte bei einer politisch so brisanten Diskussion keine Entscheidung treffen, die eigentlich Sache der Parlamente ist. Visa-Erleichterungen für Türken sollte es nicht aufgrund eines Gerichtsurteils geben, sondern weil die Politik das aus gutem Grunde so festlegt. Jetzt wäre der Zeitpunkt dafür. Ganz normale Türkinnen und Türken würden von einem Wegfall der Visumspflicht profitieren. Anstatt sie für die Politik ihres Staatschefs zu bestrafen, sollten deutsche Politiker Visa-Erleichterungen selbstbewusst vertreten – ohne sich deshalb bei Erdogan einschleimen zu müssen.
Europas Angst vor Flüchtlingen
Nun plötzlich die eigenen Zusagen zur Visumsfreiheit, die Europa dem türkischen Präsidenten im Rahmen des Flüchtlings-Abkommens gemacht hat, rückgängig zu machen, ist schäbig. Der Grund ist klar: Europas Politikern dämmert gerade, dass im Osten der Türkei bürgerkriegsähnliche Zustände herrschen und bei einer Visumsfreiheit womöglich kurdische Flüchtlinge zu uns kommen. Stimmt. Die will die EU nicht – und windet sich geschickt heraus. Die Forderung nach Menschenrechten scheint in erster Linie für die Türkei zu gelten – nicht aber für die EU selbst. Erdogan hat Recht, wenn er das heuchlerisch nennt.
