Sklaven für Europa
Publik-Forum.de: Die Europäische Union hat viel unternommen, um Sklaverei in Europa zu unterbinden, doch sie scheint dem Problem nicht Herr werden zu können. Woran liegt das?
Barbara Lochbihler: Ein Problem ist, dass man sich lange Zeit ausschließlich auf die Strafverfolgung von Tätern konzentrierte. Die ist aber lediglich eine Reaktion und erfasst nicht das gesamte Problem. Um Menschenhandel effektiv bekämpfen zu können, braucht es eine umfassende Strategie, die ein größeres Augenmerk auf die Prävention legt und den Opferschutz in den Vordergrund stellt. Zudem ist der Abschreckungseffekt für Täter aufgrund der geringen Verurteilungsquote sehr klein. Es gibt viele Schwierigkeiten, die Opfer zu finden und deren Ausbeutung nachzuweisen. Belastende Aussagen dieser Opfer sind in den Ermittlungsverfahren von zentraler Bedeutung. Allerdings sind die Betroffenen häufig nicht bereit, auszusagen. Sie haben Angst vor einer Vergeltung durch die Täter. Viele fürchten eine Abschiebung oder kennen ihre Rechte nicht. Aber diese Hindernisse lassen sich überwinden.
Wie denn?
Lochbihler: Zum Beispiel muss die Identität der Opfer während der Gerichtsverhandlungen besser geschützt werden. Das kann dadurch geschehen, dass sie bei den Anhörungen nicht anwesend sein müssen, die Stimme verzerrt wird etc. Auch außerhalb des Gerichtssaals muss die Sicherheit der Opfer effektiver gewährleistet werden. Etwa durch die Möglichkeit der Identitätsänderung, die Gewährleistung sicherer Unterkünfte und Ermöglichung der legalen Einreise von Familienangehörigen. Auf diese Weise sind sie den Menschenhändlerringen entzogen, die ja nicht nur die Opfer bedrohen, sondern auch deren Angehörige in ihren Herkunftsländern.
Was sind die Ursachen moderner Sklaverei?
Lochbihler: Wir haben es mit einem globalen Problem zu tun. Das Phänomen ist sehr vielschichtig und reicht von Sklaven-ähnlichen Zuständen in der thailändischen Fischindustrie über die Organentnahme an Flüchtlingen im Sinai bis hin zu sexueller Ausbeutung, vor allem von Frauen und Mädchen. Ursachen sind zum Beispiel die mangelnde Gerechtigkeit bei der Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums und ein Weltwirtschaftssystem, das im Interesse Weniger zu Lasten der Mehrheit geht. Wir brauchen bessere Sozialsysteme, eine gute Schulbildung für alle, berufliche Perspektiven. Und einen effektiven Einsatz gegen die Korruption im öffentlichen Wesen sowie für die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien.
Die EU hat 2011 eine Richtlinie gegen Menschenhandel erlassen, die für alle Mitgliedstaaten bindend ist. Strengen die sich bei der Umsetzung zu wenig an?
Lochbihler: Ja, ganz eindeutig. Zwar haben 25 EU-Staaten die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Aber Deutschland zum Beispiel ist dem noch nicht vollständig nachgekommen, obwohl die Frist seit zwei Jahren abgelaufen ist. Die Kommission hat deshalb zu Recht ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und Strafzahlungen angedroht. Vor allem im Bereich des Opferschutzes muss Deutschland noch einiges tun, also bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie den Beratungs-, Betreuungs- und Schutzangeboten.
Obwohl eine Mehrheit die Richtlinie umgesetzt hat, blüht Menschenhandel in Europa noch immer. Sind die Bemühungen der EU vergeblich?
Lochbihler: Vergeblich sind die Bemühungen sicherlich nicht. Aber man darf nicht vergessen, dass Menschenhandel eines der blühendsten und profitabelsten Geschäfte weltweit ist. Schätzungen zufolge hat er europaweit den zweithöchsten Jahresumsatz der Organisierten Kriminalität, direkt nach dem Drogenhandel.
Auf spanischen Gemüseplantagen leben und arbeiten tausende Nordafrikaner illegal unter sklavenähnlichen Bedingungen. Würde Sklaverei in Europa verringert, wenn die EU mehr legale Einwanderungsmöglichkeiten schaffen würde?
Lochbihler: Zweifellos erschwert die Abschottungspolitik der EU legale Migration und fördert damit auch den Menschenhandel. Illegalität macht Migrantinnen und Migranten ebenso wie Flüchtlinge enorm verletzlich und zwingt sie damit nicht selten in kriminelle Abhängigkeiten. Das zeigt sich auch auf den Gemüseplantagen in Spanien.
Werfen wir einen Blick nach Deutschland: Hier sind gleich vier Bundesministerien für das Thema Menschenhandel zuständig. Ist es gut, dass das als Querschnittsaufgabe angesehen wird? Oder führt dieses Vorgehen zu einem Abwälzen von Verantwortung?
Lochbihler: Die Europäische Kommission hat mit gutem Grund die Einrichtung einer unabhängigen, nationalen Berichterstatterstelle als wichtige Maßnahme im Kampf gegen den Menschenhandel deklariert. Die deutsche Regierung ist dem aber nicht gefolgt, obwohl sie durch die EU-Menschenhandelsrichtlinie dazu verpflichtet ist. Solange es eine solche Stelle nicht gibt, läuft die Verteilung der Zuständigkeiten Gefahr, kontraproduktiv zu sein: Verantwortung wird hin- und hergeschoben, Arbeitswege werden verlängert, Kommunikation wird verkompliziert.
Großbritannien hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das lebenslange Haft für Menschenhändler vorsieht. In Deutschland gibt es maximal zehn Jahre Gefängnisstrafe. Ist unsere Gesetzgebung zu lasch?
Lochbihler: Die Haftstrafen für Menschenhandel sind in Deutschland vergleichsweise niedrig, auch wenn wir auf andere EU-Staaten wie Italien oder die Niederlande blicken. Die vorgesehenen deutschen Strafmaße lassen aber auch viel Spielraum: Die Freiheitsstrafen reichen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Die EU Richtlinie sieht ein Höchstmaß von mindestens fünf Jahren vor, und zehn Jahre, wenn beispielsweise das Leben des Opfers grob fahrlässig gefährdet wurde. Damit würde Deutschland mit einer Erhöhung des Strafmaßes über zehn Jahre hinaus weiter gehen als es die Richtlinie vorsieht. Ich möchte mich nicht explizit für höhere Strafen stark machen.
Für was machen Sie sich dann stark?
Lochbihler: Dafür, ein stärkeres Augenmerk auf die Opfer zu legen. Sie müssen in Deutschland besser und effektiver vor Abschiebung geschützt werden. Sonst wird sich kaum jemand, der sich illegal hier aufhält, an die Behörden wenden. Konkret heißt das: Der Aufenthaltstitel muss vom Strafverfahren entkoppelt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis sollte schon dann erteilt werden, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass ein Mensch Opfer von Menschenhandel wurde. Und nicht erst, wenn Betroffene vor Gericht aussagen und den Strafverfolgungsbehörden verwertbare Ergebnisse liefern. Menschenhandelsopfer brauchen ein dauerhaftes Bleiberecht und müssen in Zeugenschutzprogramme aufgenommen werden. Außerdem müssen wir Wege finden, damit sie besser von ihren Rechten erfahren und medizinische und psychologische Betreuung in Anspruch nehmen können.
